Bienenhaltung und Nachbarschaftsrecht – das ist zu beachten

Auf die Plätze, fertig … imkern? Immer mehr Menschen halten eigene Bienen im Garten. Das kann ein schönes und nachhaltiges Hobby sein – sofern die Nachbar*innen mitspielen. Wir erklären dir die Rechtslage und geben Tipps, wie du Probleme vermeidest.

Eigentlich gibt es viele gute Gründe, Bienen zu halten: Man unternimmt aktiv etwas gegen das Bienensterben, sorgt durch die Bestäubung der Pflanzen für eine blühende Nachbarschaft und erhält noch dazu leckeren Honig. Doch gerade in Wohngebieten ist nicht jeder über die kleinen Summer erfreut, und es kommt nicht selten zum Streit.

Dürfen Bienen überhaupt im Hausgarten gehalten werden?

Grundsätzlich ist das Halten von Bienen im eigenen Garten auf dem Land oder in der Stadt erlaubt. Du brauchst weder eine behördliche Genehmigung noch musst du besondere Qualifikationen als Imker*in nachweisen. Um sicherzugehen, dass es in deiner Gemeinde davon aber keine Abweichung gibt, solltest du einmal beim örtlichen Veterinäramt nachfragen. Hier musst du so oder so spätestens nach dem Erwerb eines eigenen Bienenvolkes hin, um es anzumelden.

Sollten du zur Miete wohnen, benötigen du die Zustimmung des*r Hausbesitzers*in. Um Streitigkeiten in der Nachbarschaft zu vermeiden, ist es zudem ratsam, mit den Nachbar*innen über dein Vorhaben zu sprechen. Wenn zum Beispiel ein*e Nachbar*in eine Bienenstichallergie hat, solltest du darauf Rücksicht nehmen. Aber auch um Bedenken und Ängste vor Bienen zu nehmen, kann es hilfreich sein, die Nachbar*innen über Bienen und Bienenhaltung aufzuklären – zum Beispiel über den Unterschied zwischen Bienen und Wespen. Auch die Aussicht auf ein Gläschen Honig hilft bestimmt, die Nachbar*innen zu beschwichtigen.

 

Das sagt das Nachbarschaftsrecht:

Im Grunde gibt es kein eindeutiges Gesetz zur Bienenhaltung. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geht es jedoch in Paragraf 906 um Beeinträchtigungen, die von einem benachbarten Grundstück ausgehen können:

Der*Die Eigentümer*in eines Grundstücks kann die Zuführung von Gasen, Dämpfen, Gerüchen, Rauch, Ruß, Wärme, Geräusch, Erschütterungen und ähnliche von einem anderen Grundstück ausgehende Einwirkungen insoweit nicht verbieten, als die Einwirkung die Benutzung seines*ihres Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt.

Weiter heißt es in Absatz 2 § 906 BGB:

Das Gleiche gilt insoweit, als eine wesentliche Beeinträchtigung durch eine ortsübliche Benutzung des anderen Grundstücks herbeigeführt wird und nicht durch Maßnahmen verhindert werden kann, die Benutzer*innen dieser Art wirtschaftlich zumutbar sind.

Das heißt: Die Nachbar*innen müssen die Bienenhaltung im Garten akzeptieren, solange es sich um eine unwesentliche Beeinträchtigung handelt. Das gilt beispielsweise auch für das Summen der Bienen und mögliche Verschmutzungen durch Bienenkot. In Absatz 2 ist die Formulierung „ortsübliche Benutzung“ ausschlaggebend. Ist in deiner Gemeinde die Bienenhaltung üblich, so kann in der Regel nichts gegen eine Bienenhaltung eingewendet werden.
Wie so oft ist es aber eine Frage des Einzelfalls. Und es kommt auf das Ausmaß der Beeinträchtigungen durch die Bienenhaltung an. Aber wer hat schon Lust darauf, mit seinen*ihren Nachbar*innen vor Gericht zu ziehen? Deshalb solltest di vor allem auf Kommunikation setzen und gemeinsam Lösungen finden.

So klappt es mit dem Imkern im eigenen Garten:

Um Ärgernisse in der Nachbarschaft zu vermeiden, aber vor allem auch aus eigenem Interesse, solltest du dich vor dem Aufstellen von Bienenvölkern ausführlich über die Bienenhaltung informieren. Viele örtliche Imkervereine bieten Imkerkurse an, die eine wertvolle Orientierung bieten. Eine Anmeldung in einem Imkerverein kann zudem sehr hilfreich sein, um auf den Rat von erfahrenen Imker*innen zurückzugreifen.

Damit die Bienenhaltung im eigenen Garten auch hauptsächlich im eigenen Garten stattfindet, sollten folgende Dinge beachtet werden:

  • Das Gartengrundstück sollte mindestens 200 Quadratmeter groß sein, damit die Nachbar*innen nicht allzu sehr belästigt werden – aber auch, um den Bienen Ruhe zu geben.
  • Der Garten sollte möglichst eine pflanzliche Artenvielfalt bieten, damit die Bienen genug Futter finden.
  • Der Bienenstock sollte so aufgestellt werden, dass der Abflug der Bienen über das eigene Grundstück geht.
  • Im Garten sollte für die Bienen eine Wassertränke stehen, sodass möglichst keine Wasserquellen in der Nachbarschaft angeflogen werden.
  • Empfehlenswert ist zudem eine Haftpflichtversicherung, die in der Regel kostengünstig über einen Imkerverein erworben werden kann.